Kur Bewilligung und Ablauf

Bewilligung eines Kuraufenthalts

Bei medizinischer Notwendigkeit bekommen Sie eine Kur bzw. eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) – „Kur neu“ bewilligt. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und füllt mit Ihnen gemeinsam den entsprechenden Kur-Antrag  aus. Das Formular geht anschließend zur Genehmigung an die Ihren Sozialversicherungsträger.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Antragsformular Ihre Wunschdestination in einem OptimaMed Gesundheitsresort, wie z.B. Gesundheitsresort Weissenbach, anzugeben. Ihr Wunsch wird bei der Zuweisung meist berücksichtigt.,

Die Bezahlung Ihres Aufenthalts wird von der Sozialversicherung übernommen, einen verbleibenden Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, müssen Sie selbst übernehmen.

Sobald Ihre Bewilligung bei uns eingelangt ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Aufenthaltstermin. Bei uns im Haus erhalten Sie nach der Erstuntersuchung mit der Kurärztin/dem Kurarzt Ihren individuell erstellten Therapieplan.

Privater Kuraufenthalt

Wir bieten in den OptimaMed Gesundheitsresorts auch Privatkuren an. Diese werden zum Beispiel gerne zwischen den von der Sozialversicherung bewilligten und bezahlten Kuraufenthalten absolviert. Für einen privaten Kuraufenthalt wählen Sie eine Gesundheitseinrichtung aus und vereinbaren bei der Buchung Termin und Aufenthaltsdauer individuell. Die Kosten für diese Kur tragen Sie selbst. Gerne informieren wir detailliert über unsere Angebote für die Privatkur.

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